Badsanierung Oberösterreich

Wir freuen uns über Ihren Besuch bei uns am Standort!

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem Vorhaben! Eine typische Beratung sieht bei uns am Standort in Oberösterreich meist wie folgt aus:

  1. Sie machen mit uns (telefonisch) einen Termin aus und erzählen uns von Ihrer Idee / Vorhaben. So haben Sie bereits beim ersten Telefonat die Möglichkeit, die ein oder andere Frage zu klären.
  2. Wir laden Sie recht herzlich zu unserem Standort ein: Hier ist es dank der von uns verwendeten 3D-Technik bereits möglich, konkreter auf Ihr Bau / Umbauvorhaben einzugehen, und Ihnen (je nach Projekt) ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten.
  3. Wir lassen Ihnen unser maßgeschneidertes Angebot zukommen.
  4. Danach koordinieren wir (zusammen mit Ihnen) den Umbau für Ihr neues Bad.

Kontakt Standort Oberösterreich

InnSAN Standort Oberösterreich

Laaher Straße 17b 4052 Ansfelden

Telefonische Terminvereinbarung

Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr
Gerne sind wir auch für eine umfassende Beratung vor Ort für Sie verfügbar. Wir bitten hier vorher um telefonische Terminvereinbarung

ulrich.mandl@innsan.at

+43 680 1558840

Kontakt Standort Oberösterreich

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

travel

Badsanierung Linz - Oberösterreich

Mit den Jahren wird auch jedes noch so schöne Badezimmer renovierungsbedürftig. Fliesen lösen sich ab, Schimmel setzt sich in den Fugen an und die Sanitärkeramik hat oftmals schon den einen oder anderen Sprung. Spätestens dann ist es Zeit für eine umfassende Badsanierung.

Welche Bereiche umfasst eine Badsanierung?

Eine Badsanierung ist eine durchaus aufwendige Angelegenheit, die der Profi vom Fach zuallererst eingehend plant. Nach der Planung wird die alte Sanitärkeramik entfernt und sämtliche Fliesen abgeklopft. Ist der Sanitärraum erstmal freigelegt, sollte die Chance genutzt werden, alle Leitungen zu erneuern.

Nach der vorschriftsmäßigen Installation der Elektrik und der Erneuerung der Wasserleitungen geht der Fachmann im nächsten Schritt daran, die richtige Heizung, wie klassische Heizkörper, eine Fußbodenheizung oder einen Handtuchwärmer, zu installieren.

Die umfassende Badsanierung umfasst aber auch die Gestaltung von Böden und Wänden mit den passenden Fliesen und natürlich die Montage und Installation der Sanitäreinrichtungen. Hierbei steht dem Badbesitzer eine große optische Auswahl, wie beispielsweise ein Badezimmer in Holzoptik, bereit. Zu guter Letzt verfeinern die kleinen Details, wie eine Kabine mit Wellnessbrause oder eine Regenwalddusche, das Ergebnis einer umfassenden Badsanierung.

Als Alternative zu Fliesen bieten wir auch noch Wandpaneele für die Verkleidung der Wände an. Mehr über diese hygienische und elgenate Lösung lesen Sie hier: Fugenloses Bad

Gibt es in Oberösterreich spezielle Förderungen für eine Badsanierung?

Wie bei der Badsanierung Niederösterreich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Land Oberösterreich Förderungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Informationen hierfür gibt es am Amt OÖ Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung/Förderung für Sanierungsmaßnahmen des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.: 0732/7720-14151, E-Mail: wo.post(at)ooe.gv.at.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm

Des Weiteren kann auch eine Förderung vom Bund beantragt werden. Diese ist abhängig vom Familieneinkommen und wird im Rahmen des Unterstützungsfonds für Wohnraumsanierung unter bestimmten Voraussetzungen für behindertengerechte Umbauten im Wohnraum ausgeschüttet.
Informationen: Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4020 Linz, Tel.: 0732/7604-0, E-Mail: post.oberoesterreich(at)sozialministeriumservice.at.
Sozialministerium Förderungen und Richtlininen

Werden keine Fördergelder zugesprochen, können Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden.

Gibt es in Linz Förderungen für eine Badsanierung?

Bild zeigt fugenloses Badezimmer

Speziell für die Oberösterreichische Landeshauptstadt Linz können Förderungen für die Badsanierung beantragt werden, wenn es dabei um die soziale Rehabilitation geht, sprich, wenn ein Badezimmer für blinde oder gehörlose Menschen, für Rollstuhlfahrer oder schwer gehbeeinträchtige Personen barrierefrei gestaltet werden soll.

Denn für Menschen, die von einer Beeinträchtigung betroffen sind, muss ein Badezimmer die individuellen Lebensumstände unterstützen.

Beantragen können die Förderung Menschen, die einen mindestens 50-prozentigen Grad der Beeinträchtigung nachweisen können. Auch darf ein Höchsteinkommen von rund 3.400,- Euro monatlich nicht überstiegen werden, um die Förderung zu erhalten. Außerdem muss ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden.

Des Weiteren benötigt man die Zustimmung des Vermieters, die bestätigt, dass die gewünschte Badmodernisierung durchgeführt werden darf.

Wer sich näher über die Förderung für die Badsanierung in Linz informieren möchte, besucht am besten das Portal des Landes Oberösterreich auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/39577.htm.

Wie hoch sind die Kosten für eine Badsanierung in Oberösterreich

Auf die Frage, wie hoch die Kosten für eine Badsanierung in Oberösterreich sind, kann pauschal nur schwer bzw. gar nicht geantwortet werden.

Denn die Kosten hängen von vielen Faktoren, wie dem gewünschten Ausstattungsniveau, der Badgröße, der Qualität der verwendeten Materialien sowie der gewünschte Umbaumaßnahmen ab.

Wir von InnSAN, Ihrem Profi für Badsanierungen, beraten Sie gerne ganz individuell und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Bauvorhaben. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns!

Wann zahlt der Vermieter die Badsanierung, wann der Mieter?

Rein rechtlich betrachtet kann der Mieter in Teilen eine Renovierung vom Vermieter fordern, wenn das Haus selbst beschädigt ist, sprich, im Bad beispielsweise der Schimmel auf die Wände greift und deshalb ein baldiges Handeln erforderlich ist, um die Bausubstanz des Gebäudes zu schützen.

Ein weiteres Beispiel für die Erhaltungspflicht durch den Vermieter ist, wenn Fliesen im Bad abfallen oder der Lack bei der Badewanne platzt und diese dadurch rostet.

Die Erhaltungspflicht durch den Vermieter gilt aber nur, wenn für die Wohnung das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt.

Wurde die Wohnung oder das Haus nach dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vermietet, trifft die Erhaltungspflicht den Mieter. Das heißt, egal, ob es sich um eine Renovierung oder eine Modernisierung des Badezimmers handelt, laut ABGB zahlt niemals der Vermieter.

Laut MRG ist die Finanzierung durch den Vermieter immer dann möglich, wenn vorhandene Schäden eine Gesundheitsgefahr für den Mieter bedeuten oder das Haus dadurch beschädigt werden könnte.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Die Beantwortung einer solchen Frage richtet sich natürlich immer nach Ihren individuellen Gegebenheiten, da ohne die eingehende Besichtigung der vorhandenen Örtlichkeit durch einen ausgewiesenen Fachmann kein seriöses Angebot möglich ist. Die Kosten für die Fliesen beginnen bei 45,00 Euro pro Quadratmeter, und selbstverständlich gibt es nach oben keine Grenzen. In diesem Zusammenhang sollte der Spezialist auf die Nutzung der geeigneten Rutschklassen im Rahmen der Badsanierung achten.

Haaaalt!!

Wir haben noch ein Geschenk für Sie! 

Erhalten Sie zu jeder Komplettsanierung eine Gutschrift von 250,00 €.

Tragen Sie sich dazu einfach kostenlos in den Newsletter ein!-